Die Bedingungen für Wettspiele des V-Golf e.V. Sankt Urbanus sind in dieser Rahmenausschreibung und den jeweiligen Einzelausschreibungen festgelegt. In der Einzelausschreibung eines Wettspiels sind (gegebenenfalls) geregelt: Bezeichnung und Spielform des Wettspiels; (Art der Vorgabe und) Vorgabenwirksamkeit; (Teilnehmer; Höchstzahl der Teilnehmer; Begrenzung der Vorgaben); (Ort,) Termin (und Frist) des Wettspiels; (maßgebliche Abschläge bei Abweichung von den Standardabschlägen); verbindlicher Meldeschluss; (Nenngeld; Auslosung; Setzen; Qualifikation; Stechen).
Wertungsklassen, Preise, Siegerehrung oder Ergebnisbekanntgabe sowie die Spielleitung können auch mit Veröffentlichung der Startliste bekannt gegeben werden.
Rahmenausschreibung für Wettspiele (Wettspielordnung, Stand Januar 2019)
1. Verbindlichkeit der Hausordnung und der Platzregeln; Mitführen von Hunden
Gespielt wird unter Beachtung der Hausordnung und der Platzregeln des V-Golf e.V.. Die Hausordnung und gegebenenfalls Sonderplatzregeln hängen im Clubhaus am Silbernen Brett aus. Die Platzregeln sind auf der Rückseite der Scorekarte aufgeführt. Das Mitführen von Hunden ist bei Wettspielen untersagt.
2. Verbindlichkeit der Verbandsordnungen
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. (DGV). Die Wettspiele werden nach dem DGV-Vorgabensystem ausgerichtet. Die Verbandsordnungen können im Sekretariat eingesehen werden.
3. Teilnehmer und Vorgaben der Teilnehmer sowie Mindestteilnehmerzahl
Zu den Wettspielen melden können sich Spieler mit einer Clubvorgabe oder einer Stammvorgabe, die von einem Verein bestätigt wird, der dem Deutschen Golf Verband e.V. bzw. der European Golf Association angehört. Bei der erstmaligen Meldung zu einem Wettspiel in einem Kalenderjahr ist ein aktuelles Vorgabenstammblatt vorzulegen, falls kein Intranetabgleich möglich sein sollte. Die Teilnahme an einem Wettspiel gilt erst mit der Nennung in der Startliste als verbindlich vereinbart. Bei weniger als sechs rechtzeitig gemeldeten Teilnehmern entfällt das Wettspiel.
4. Art und Ort der Meldung; Entrichtung des Nenngeldes bei Nichtteilnahme
Die Meldung zur Wettspielteilnahme kann per Internet, schriftlich oder mündlich an das Clubsekretariat erfolgen. Bei einer mündlichen Meldung trägt der/die Meldende das Risiko bei Fehlern im Zusammenhang mit der Meldung. Wird eine Meldung nach Meldeschluss zurückgenommen oder wird zum Wettspiel nicht angetreten, so ist ein etwaiges Nenngeld dennoch zu entrichten. Mit der Meldung wird das Einverständnis erteilt, Start- und Ergebnislisten auch im Internet zu veröffentlichen. Die Spielleitung behält es sich vor, auch nach Meldeschluss bzw. Veröffentlichung der Startliste weitere Spieler zu berücksichtigen:
a) zur Behebung von Sekretariats- oder technischen Kommunikationsfehlern,
b) zur Auffüllung einer Spielgruppe (gleichmäßiger Spielfluss).
5. Zulässige Höchstvorgabe
Wird die Stammvorgabe eines rechtzeitig gemeldeten Teilnehmers zwischen Meldung und Spieltermin über die zulässige Höchstvorgabe gemäß Einzelausschreibung hinaus heraufgesetzt, so muss der Teilnehmer sich mit der zulässigen Höchstvorgabe begnügen.
6. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel
Als ein Indiz für unangemessene Verzögerung bzw. langsames Spiel gemäß 5.6 der Offiziellen Golfregeln wird angesehen, wenn zu dem vorangehenden Spiel mehr als ein volles Loch frei ist. Ein weiteres Indiz ist die Überschreitung von vorgegebenen Pin-in-hole-Zeiten. Im Zählspiel wird der erste Verstoß mit einem Strafschlag und der zweite Verstoß mit zwei Strafschlägen geahndet. Bei einem weiteren Verstoß erfolgt die Disqualifikation. (Regel 5.6a)
7. Wettspielabschläge (Standard, nach Hcp):
Damen
blau ( bis -4,4)
rot (-4,5 bis -36,0)
orange (-36,1 bis -54) Herren
gelb ( bis -11,4)
blau (-11,5 bis -26,4)
rot (-26,5 bis -54)
8. Übungsschläge
Zwischen dem Spielen von zwei Löchern darf ein Spieler auf oder nahe dem Grün des zuletzt gespielten Lochs keinen Übungsschlag spielen und darf die Oberfläche des Grüns des zuletzt gespielten Lochs nicht durch das Rollen eines Balls prüfen.
Strafe für Verstoß: Lochspiel – Verlust des nächsten Lochs; Zählspiel – zwei Schläge am nächsten Loch. Für den Fall eines Verstoßes am letzten Loch der festgesetzten Runde zieht sich der Spieler die entsprechende Strafe für dieses Loch zu.
9. Gehen und Fahren
In einem vorgabenwirksamen Wettspiel müssen die Spieler zu jeder Zeit während der festgesetzten Runde zu Fuß gehen. Ausnahmen sind nach vorherigem Antrag und Genehmigung durch die Spielleitung (Attestpflicht):
a) Einem Spieler mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Zusatz „G“ ist das Absolvieren der Wettspielrunde mit einem motorgetriebenen Golfcart erlaubt.
b) In einer EDS-Runde darf ein Spieler mit körperlichen Einschränkungen ein motorgetriebenes Golfcart nutzen.
c) In einem vorgabenwirksamen Wettspiel darf ein Spieler mit körperlichen Einschränkungen ein motorgetriebenes Golfcart nutzen, soweit er außer Konkurrenz mitspielt.
Strafe für Verstoß: Disqualifikation
Gibt es mehr Anspruchsberechtigte als Carts vorhanden sind, erfolgt die Cartvergabe in der Reihenfolge der Anmeldungen.
10. Preise
Die Preise werden in Abhängigkeit von der Zahl der Wettspielteilnehmer nach Meldeschluss festgelegt und vor Beginn des jeweiligen Wettspiels durch Aushang am Silbernen Brett bekanntgegeben. Preise werden grundsätzlich nur an bei der Siegerehrung anwesende Wettspielteilnehmer/innen ausgegeben; ausgenommen sind Ehrenpreise (z.B. Jahreswertungen, Clubmeisterschaften, Matchplay).
Bei „Longest Drive“ zählt nur ein Schlag, bei dem der erste Ball auf dem Fairway (kurz gemäht) des gespielten Loches zur Ruhe kommt. Bei „Nearest to the pin“ (NTP) zählt nur ein Schlag, bei dem der erste Ball auf dem Grün oder im Loch zur Ruhe kommt. Während der festgesetzten Runde wird auf dem Grün für die Entfernungsmessung NTP die Benutzung eines bereitgestellten Messgerätes erlaubt.
11. Stechen im Zählspiel
Bei gleichen Ergebnissen wird die Reihenfolge durch Stechen ermittelt. Im Brutto gewinnt der Spieler/die Spielerin, mit der schlechteren Stammvorgabe, im Netto der Spieler/die Spielerin mit der besseren Stammvorgabe. Besteht immer noch Gleichheit, entscheidet das Los. Bei Wettspielen mit mehr als 18 Löchern wird zum Stechen zunächst mit den letzten 54 bzw. 36 bzw. 18 Löchern begonnen und mit den letzten 9, 6, 3, 2 , 1 Loch fortgesetzt. Bei der Nettowertung wird stets die anteilige Vorgabe angerechnet.
12. Beendigung des Wettspiels
Ein Wettspiel gilt als beendet, wenn die Spielleitung das Ergebnis geprüft und die vollständige Ergebnisliste am Silbernen Brett ausgehängt hat.
13. Spielleitung
Die Spielleitung übernimmt V-Golf e.V. Die Mitglieder der Spielleitung und etwaige Platzrichter werden vor Beginn des jeweiligen Wettspiels durch Aushang am Silbernen Brett bekanntgegeben.
14. Gültigkeit und Änderungsvorbehalt
Die Bestimmungen der Einzelausschreibung haben Vorrang gegenüber den Bestimmungen der Rahmenausschreibung. Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabenwirksamkeit). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.
Aus (Regel 18.2)
alle asphaltierten Wege sowie Flächen jenseits sowie
Clubhaus und dazugehörige Bauteile (inklusive des weißen Kiesbettes).
Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16)
sind durch weiße Einkreisungen und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Von Orten mit ungewöhnlichen Platzverhältnissen darf nicht gespielt werden. Auch ohne Kennzeichnung ist folgendes ein ungewöhnliches Platzverhältnis:
alle Wege und gepflasterten Flächen auf dem Platz sowie Kies- und Lavasteinbereiche, die zur Platzpflege eingebracht wurden;
Behinderung durch Kot von Wasservögeln ist gegeben, wenn ein Ball im Gelände in einem solchen Umstand liegt oder der Raum des beabsichtigten Schwungs betroffen ist. Liegt der Ball auf dem Grün, so ist Behinderung auch dann gegeben, wenn sich Kot von Wasservögeln auf der Puttlinie befindet. Behinderung nach dieser Regel ist nicht gegeben, wenn nur die Standposition des Spielers betroffen ist;
weiße Ketten (Leinen) sind unbewegliche Hemmnisse. Ein Befahren des jeweiligen Schutzbereiches mit dem Cart/Trolley ist nicht erlaubt.
Spielverbotszonen (Regel 17.1e)
Es gilt ein absolutes Verbot, die gekennzeichneten Bereiche zu betreten oder zu berühren.
Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel = Disqualifikation (im Privatspiel = zeitlich begrenztes Spielverbot).
Ergänzung zu Bahnen 8 und 16: Um den Spielfluss zu fördern und unnötige Wege zu verhindern, darf ausdrücklich bei der Möglichkeit, dass der gespielte Ball die Spielverbotszone nicht vollständig überflogen hat, ein provisorischer Ball mit Erleichterung gem. Regel 17.1d gespielt werden.
Stand: März 2019
Zeitlich begrenzte Sonderplatzregeln: siehe Aushang am Silbernen Brett im Clubhaus
Ausschreibung für vorgabewirksame Extra Day Scores (EDS)
EDS können an allen Tagen gespielt werden, an denen unsere Golfanlage wettspielfähig hergerichtet ist. Hierüber kann unser Sekretariat Auskunft erteilen.
Spielberechtigt sind Spieler/innen der DGV-Vorgabenklassen 2 bis 6 (-4,5 bis – 54). Zähler/in darf nur eine Person mit DGV-Stammvorgabe sein.
Die Anmeldung zu einer EDS-Runde muss spätestens 30 Minuten vor Beginn der Runde erfolgen.
Die Anmeldung muss enthalten: Datum und Startzeit der Runde, Namen und Vorgaben der Beteiligten, Anzahl der zu spielenden Löcher.
Gespielt wird von den Standardabschlägen gemäß Wettspielordnung, wobei um „eine Farbe“ abgewichen werden kann. Diese muss mit der Anmeldung benannt werden.
Zulässige Spielform ist Einzelzählspiel nach Stableford gemäß Regel 21.1.
Die Zählkarte ist unverzüglich nach Beendigung des EDS vom Spieler/in und Zähler/in unterschrieben im Sekretariat abzugeben. Anderenfalls wird die Runde mit no return gewertet.
Die Spielleitung obliegt Matthias Zimmer, Ralf Oehmigen und Melanie Gorissen.
Stand: Januar 2019