Hauptsache Spaß – das ist das zentrale Motto für das Spiel auf unserer Anlage, und zwar unabhängig davon, ob Sie intensiven Sport betreiben und Ihr Handicap verbessern oder einfach nur ein paar Stunden genießen und entspannen möchten. Spielen Sie die volle Länge unserer 18-Loch-Anlage, wenn Sie die Zeit dafür erübrigen können, oder einfach nur 9 Löcher, sei es „zwischendurch“ oder nach Feierabend.
Herausfordernd modellierte Grüns mit schnellen, spurtreuen Puttflächen, breite Spielbahnen und strategisch platzierte, jederzeit sichtbare Hindernisse sind die Basis für ein entspanntes Erlebnis. Sollte Ihr Ball einmal querschlagen, so „retten“ ausgedehnte „penalty areas“ Ihr zügiges Spiel. Doch Achtung: Ihr Ergebnis hängt entscheidend von Ihrem kurzen Spiel ab, denn unsere Grüns sind gut bewehrt und trickreich.
Fünf Par 3 und fünf Par 5 Löcher machen unsere Anlage ausgesprochen abwechslungsreich. Dabei weisen die Par 3 sehr bewusst in unterschiedliche Himmelsrichtungen, weil der Wind das Spiel auf unserer Anlage üblicherweise erheblich beeinflusst. Und selbst unsere kurzen Par 3 können insbesondere dann große Herausforderungen bieten, wenn die Fahne hinter den Bunkern auf Ihren Ball wartet.
Aus (Regel 18.2)
alle asphaltierten Wege sowie Flächen jenseits sowie das Clubhaus und dazugehörige Bauteile (inklusive des weißen Kiesbettes).
alle Flächen des Übungsareals (Driving Range jenseits des gepflasterten Wegs, der Abschlaghütte sowie im Anschluss an die Penalty Area Bahn 12)
Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16)
sind durch weiße Einkreisungen und / oder blaue Pfähle gekennzeichnet. Auch ohne Kennzeichnung ist folgendes ein ungewöhnliches Platzverhältnis:
alle Wege und gepflasterten Flächen auf dem Platz sowie Kies- und Lavasteinbereiche, die zur Platzpflege eingebracht wurden;
weiße Ketten (Leinen) sind unbewegliche Hemmnisse. Ein Befahren des jeweiligen Schutzbereiches mit dem Cart/Trolley ist nicht erlaubt.
Spielverbotszonen (Regel 17.1e)
Es gilt ein absolutes Verbot, die gekennzeichneten Bereiche zu betreten oder zu berühren.
Strafe für Verstoß gegen diese Platzregel = Disqualifikation nach Regel 1.2a (im Privatspiel = zeitlich begrenztes Spielverbot).
Ergänzung zu Bahnen 8 und 16: Um den Spielfluss zu fördern und unnötige Wege zu verhindern, darf ausdrücklich bei der Möglichkeit, dass der gespielte Ball die Spielverbotszone nicht vollständig überflogen hat, ein provisorischer Ball mit Erleichterung gem. Regel 17.1d gespielt werden.
Soweit nicht anders geregelt beträgt die Strafe für Verstoß gegen die Platzregeln: Lochverlust im Lochspiel, Grundstrafe im Zählspiel.
Stand: Juli 2024
Zeitlich begrenzte Sonderplatzregeln: siehe Aushang am Silbernen Brett sowie „Aktuelles“ auf der Startseite.
Unmittelbar tragen wir die Verantwortung für das Wohlergehen von rund 710.000 m² unseres Planeten mit dessen Tier- und Pflanzenwelt, etwa 30 Mitarbeitern und jährlich deutlich mehr als 100.000 Besuchern unserer Anlage, mittelbar natürlich auch für das „Drüber“ (Luft) und „Drunter“ (Boden, Wasser). Gerade auch für das Wasser tragen wir eine besondere Verantwortung, weil unsere Anlage im Einzugsbereich des Trinkwasserwerks Zündorf liegt. Restriktiver Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln bedingt eine sorgfältige und andauernde mechanische Bearbeitung unserer Grasnarbe, um die durch die Nutzung durch Golfer belasteten Sportflächen für Wasser, Luft und Nährstoffe durchlässig zu halten.
Rund die Hälfte unseres Geländes ist „reine Natur“, d.h. ein Bereich, den wir völlig der natürlichen Entwicklung überlassen, allenfalls punktuell eingreifen, um besondere Impulse zur Entwicklung der Artenvielfalt zu setzen. Wir lassen Totholz stehen und liegen, richten Reisighaufen ein, lassen Vegetationszonen in Randzonen bestehen und stellen Futterzonen in der Winterzeit bereit. Insekten, Vögeln und Fledermäusen bieten wir zahlreiche Brut- und Nistgelegenheiten, unter anderem durch Nischen und Lücken in den Holzfassaden unserer Häuser.
Soweit sie zur Verfügung stehen, setzen wir Maschinen mit Elektroantrieb oder Filtern aller Art ein. Um Emissionen durch Leckagen bestmöglich auszuschließen, werden unsere Maschinen regelmäßig gewartet und technisch auf dem neuesten Stand gehalten sowie – soweit vorhanden – mit biologisch abbaubaren Schmiermitteln versorgt. Alle Anlagen und Gebäude (einschließlich der Toiletten auf der Golfanlage) sind an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen, und unsere Abwasser werden durch moderne Filteranlagen, die regelmäßig gewartet werden, vorgereinigt. Unseren Strombedarf decken wir durch eine große Photovoltaikanlage zum Teil selbst, wobei der Anteil durch den Einsatz eines 92-KW-Zwischenspeichers maximiert ist.
Unsere Arbeitsplätze werden immer wieder auf ihre ergonomische Funktionalität und Arbeitssicherheit hin überprüft. Kraftstoffe, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Putz- und Reinigungsmittel und viele mehr stellen potenzielle Gefahrenstoffe dar, mit denen unsere Mitarbeiter umgehen können müssen. Im Rahmen regelmäßiger Aufklärungen, Aus- und Weiterbildungen fördern wir deren einschlägige Kompetenzen. Für den Umgang mit Motorsägen oder Motorsensen sind entsprechende Ausbildungen Voraussetzung ebenso wie die Ausstattung mit Sicherheitskleidung, Gehör- und Augenschutz. Und wir halten unsere Mitarbeiter an, sich mittels gesunder Ernährung und regelmäßigen Sport um ihre Gesundheit zu kümmern. Denn nur gesunde und fröhliche Mitarbeiter können sich mit dem notwendigen Engagement um das Wohlergehen unserer Mitglieder und Besucher unserer Anlage kümmern.